BIDeutschland

 

Enquete-Kommision "Kultur in Deutschland" - Schriftliche Stellungnahme der BID-Mitglieder

Deutscher Bibliotheksverband (DBV) - Prof. Dr. Claudia Lux


A: Strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen für öffentliche Bibliotheken


  1. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bibliotheken?

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bibliotheken sind unbefriedigend. Es fehlt ein Bibliotheksgesetz, das mehr Verbindlichkeit für die Finanzierung und Unterstützung der gesellschaftlichen Aufgaben der Bibliotheken herstellt und die öffentliche Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe festschreibt.

    Gibt es aus Ihrer Sicht Hemmnisse für den Bibliotheksbetrieb und das Bibliotheksmanagement?

    Die gesellschaftlich kulturell übergreifende Arbeit der Bibliotheken findet keine Entsprechung in der organisatorischen Zuordnung – die unterschiedliche Zuordnung – teilweise zur Kultur, teilweise zur Bildung - hemmt die Entwicklung des Bibliotheksbetriebs und führt zu Beliebigkeit und fehlender Verantwortung bei der Unterstützung aus dem jeweils anderen Bereich. Die fehlende Zusammenarbeit der politischen Bereiche in der Kommune und den Ländern (neben Kultur und Bildung auch Jugendarbeit, Soziales, Wirtschaft und Wissenschaft) verhindert die effektive Zusammenarbeit von unterschiedlichen Geldgebern für den übergreifenden kulturellen Auftrag der Bibliotheken in unserer Gesellschaft. Hier müsste ein Konsens der politisch Agierenden für die Bibliotheken hergestellt werden. Fehlende rechtliche Eigenständigkeit von Bibliotheken hemmt die erforderliche Flexibilität. Manche haushaltsrechtliche Regelungen verhindern die Anwendung effektiver Lösungen, z.B. die fehlende Über2 tragbarkeit der Mittel in das Folgejahr bei mehrmonatigen Haushaltssperren.

    Welche Faktoren gefährden aus Ihrer Sicht die Bibliotheken in Deutschland?
    1. Eine fehlende Gesamtplanung und die fehlende Festschreibung der Bibliotheken als Pflichtaufgabe gefährden massiv die öffentlichen Bibliotheken in Deutschland. Als freiwillige Leistungen fallen sie oft als erstes den Sparmaßnahmen zum Opfer.

    2. Zu viele verschiedene Träger mit unterschiedlichen Kompetenzen planen und entscheiden über Bibliotheken, ohne eine abgestimmte gesamtstaatliche Ausrichtung. Der Föderalismus lässt bei Bibliotheken sehr unterschiedliche Grade von Selbständigkeit zu und verhindert damit die gleichrangige kompetente Zusammenarbeit bei (länder-)übergreifenden Projekten. Der Föderalismus muss dann kein Hemmnis sein, wenn es eine zentrale Koordinierung und Finanzierung für übergreifende Projekte und ein Gesamtverständnis zur Entwicklung von Bibliotheken in Deutschland gibt. Bisher wird durch föderale Strukturen die Anwendung einheitlicher vorbildlicher Lösungen (z.B. beim EDV-Einsatz) eher behindert und Ressourcen werden verschwendet.

    3. Die geplante Ausgestaltung des Urheberrechts, vor allem des Paragraphen 52a, kann deutsche Bibliotheken und damit die kulturelle Bildung der Bürger ernsthaft gefährden.

  2. Gibt es zwischen den Ländern auch Koordinationsmechanismen des auf dem Föderalismus basierenden Bildungssystems und der Kulturhoheit der Länder, die die lokale Eigenverantwortung sinnvoll ergänzen?

    Das Deutsche Bibliotheksinstitut als einzige per definitionem überregionale Koordinierungs- und Beratungsstelle wurde im Jahr 2000 ersatzlos gestrichen. Die fehlende überregionale Koordinierung und Beratung ist der Schwachpunkt des bestehenden Systems. Es gibt nur wenige Ansätze einer Koordination zwischen den Ländern, die die lokale Eigenverantwortung der Bibliotheken sinnvoll ergänzen:
    1. Das dezentrale Kompetenznetzwerk für Bibliotheken wurde von der Arbeitsgruppe Bibliotheken der KMK im Jahr 2004 eingerichtet. Dadurch konnte insbesondere die Fortführung der Deutschen Bibliotheksstatistik, die internationale Zusammenarbeit und die Mitarbeit bei der internationalen Normierungsarbeit erhalten werden. Die Beschränkung auf diese wenigen Aspekte und die Nichtbeteiligung des Bundes sind deutliche Hemmnisse.

    2. Alle Länder haben die Leihverkehrsordnung verabschiedet und einige Länder haben sich zu gemeinsamen EDV-Verbünden zusammengeschlossen.

    3. Die bestehenden Koordinationsmechanismen sind nicht in der Lage, innovative Konzepte zu befördern, zu verbreiten und zu unterstützen. Das deutlichste Beispiel dafür ist die Deutsche Internetbibliothek, ein innovatives Gemeinschaftsunternehmen von 70 öffentlichen Bibliotheken, das deutsche Internetquellen erschließt und bewertet. Es ist bisher nicht gelungen, dieses Projekt nach einer Förderphase durch die Bertelsmann-Stiftung in den Regelbetrieb zu überführen, da es keine zuständige Stelle für eine übergreifende Koordination kommunaler Bibliotheken in Deutschland gibt. Das Projekt scheitert am Föderalismus bzw. an der realen Nichtzuständigkeit aller Behörden, obwohl es einzigartig und höchst innovativ ist, im englischen, finnischen und niederländischen Sprachraum bereits in staatlicher Finanzierung erfolgreich existiert und in Frankreich als Modell für eigene Aktivitäten betrachtet wird.

  3. Das Strategiekonzept „Bibliothek 2007" setzt voraus, dass eine Reform des Bibliothekswesens sowohl die Hoheit der Länder als auch die Trägerschaft der Kommunen zu berücksichtigen hat

    1. In welche Richtung müsste sich eine Reform des Bibliothekswesens entwickeln?
      • Bund und Länder müssen gemeinsam ein Strategiekonzept und einen Entwicklungsplan für Bibliotheken erarbeiten, Bund und Länder müssen in Zukunft gemeinsam für die Gesamtheit der Bibliotheken Verantwortung übernehmen, damit keine Zuständigkeitslücken entstehen. Die Funktion, die Bibliotheken zur Erreichung der Ziele vieler nationaler Konzepte haben können (Stichworte: Medienkompetenz, Pisa, Kulturelle Vielfalt) muss von politischer Seite gesehen und in Planungspapiere eingebracht werden. Hier ist aktive Koordination erforderlich, und es muss verhindert werden, dass Innovation im deutschen Bibliothekswesen an politischer Nichtzuständigkeit scheitert.
      • Bibliotheken müssen wie Schulen und Kindergärten zur Pflichtaufgabe werden.
      • Gesichert werden müssen die größere Selbständigkeit und die finanziellen Rahmenbedingungen für die Bibliotheken.
      • Die Reform hin zu einer Stabilisierung und Ausweitung der Dienstleistungen könnte durch Projektförderung auf überregionaler Ebene hergestellt werden. Bibliotheken sind reformbereit, aber die Politik nutzt diese Reformbereitschaft nicht zur Entwicklung entsprechender Strukturen und zur Einbindung in überregionale Planungen.
        Großbritannien ist ein gutes Beispiel für nationales Engagement für Öffentliche Bibliotheken bei gleichzeitiger kommunaler Zuständigkeit:
        Das Department of State for Culture, Media and Sport (DCMS) überwacht die Einhaltung des Public Library and Museum Act. Das Museums Libraries Archive Council ist für die politische und strategische Beratung der Regierung, die Unterstützung bei Umsetzung der nationalen Bibliothekspolitik, z.B. bei Richtlinienerarbeitung, Beratung und Projektförderung tätig.
      • Nationale Politik:
        1. Das DCMS fordert seit 1999 Bibliotheksberichte von allen kommunalen Bibliotheksleitungen ein, diese werden veröffentlicht und verglichen (Kontrollmechanismus).
        2. Es existieren 10 Qualitätsstandards gegen weitere Verschlechterungen im Bibliotheksbereich.
        3. Februar 2003: „Framework for the Future“ – eine 10- Jahres-Strategie der Regierung für Öffentliche Bibliotheken: Umsetzung der nationalen bibliothekspolitischen Schwerpunkte auf lokaler Ebene durch einen Aktionsplan.
          (www.mla.gov.uk/action/framework/framework.asp)
    2. Wie beurteilen Sie die Anregungen zur Gründung einer BibliotheksEntwicklungsAgentur (BEA)?

      Die BEA wäre eine Form, wie der Bund die Bibliotheken strukturell unterstützen, modellhafte Entwicklungen fördern und für ihre Breitenwirkung sorgen könnte, ohne dabei die Länderhoheit in Frage zu stellen. Damit könnte die gegenwärtige Gefahr der Aushöhlung durch ungleiche und unkoordinierte Entwicklung und damit die Verschwendung von Mitteln gestoppt werden.
    3. Wäre die Verabschiedung eines Bibliotheksgesetzes hilfreich und warum?

      Ein Bibliotheksgesetz wäre hilfreich, wenn es auf einem zukunftsorientierten Standard aufsetzt, die Hemmnisse des Föderalismus und der Sparten im Bibliothekswesen überwindet und alle regelungsrelevanten Sachverhalte der kulturellen Bildung (u.a. Urheberrecht, Datenschutz etc) berücksichtigt. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass ein Bibliotheksgesetz die Grundlage für die weitere strategische und nachhaltige Entwicklung bieten kann:
      www.ifla.org/V/cdoc/acts.htm

      Bibliotheksgesetze zu Öffentlichen Bibliotheken sind z.B. in folgenden Ländern bzw. Regionen verabschiedet:

      • Katalonien, Spanien
      • Tschechische Republik
      • Dänemark
      • Finnland
      • Norwegen
      • Russische Föderation
      • Schweden
      • Großbritannien

    4. Sollte Ihrer Meinung nach ein Bibliotheksentwicklungsplan erstellt werden?

      Ja, ein Bibliotheksentwicklungsplan sollte als wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung der Bibliotheken als politischer Beschluss für einen Zeitraum von 10 Jahren gefasst werden und dabei die weiteren Schritte für die Sicherung und den Ausbau der Angebote der Bibliotheken festlegen. Indikatoren für einen Bibliotheksfinanzplan sollten aufgestellt werden, um auch vorhandene Defizite auszugleichen und für die Strategie Standards festzulegen.

      • Beispiel Großbritannien: Im Februar 2003 wurde der „Framework for the Future“ – die 10-Jahres-Strategie der Regierung für Öffentliche Bibliotheken verabschiedet. Es ist ein Programm zur Transformation von Bibliotheken in „Zentren des Wissens und der Kreativität“, die auch noch im 21. Jh. relevant sind.
        www.mla.gov.uk/action/framework/framework.asp

        Die Umsetzung der bibliothekspolitischen Schwerpunkte auf lokaler Ebene erfolgte durch einen Aktionsplan mit vier Schwerpunkten:

        • Management
        • Lese- und Lernförderung
        • Vernetzte Stadt
        • Serviceverbesserung.

      • Beispiel Finnland: Bibliothekenstrategie 2010: Politik des Bildungsministeriums zur Sicherstellung des Zugangs zu Wissen und Kultur:
        www.minedu.fi/minedu/culture/library/german/offentlichebibliotheken.html

    5. Auf welche Erfahrungen bei der Kooperation von Ländern und Kommunen auf dem Gebiet der Bibliotheken könnte hierbei zurückgegriffen werden?

      Die über den Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. geschaffene Organisationsstruktur ist beispielhaft für die Kooperation von mehr als 150 kommunalen Bibliotheken in Form eines kooperativen Bibliothekssystems. Zentrale Dienste unterstützen die Rationalisierung, bieten ein zusätzliches Angebot von Dienstleistungen, und helfen der Spezialisierung und fachlichen Infrastruktur.

      Ähnlich dienstleistungsorientiert arbeitet die Büchereizentrale Lüneburg mit ihren beiden Außenstellen in Niedersachsen. In Sachsen hat sich das Kulturraumgesetz bewährt.

      In anderen Ländern sind jedoch die Büchereifachstellen/Staatlichen Fachstellen für Öffentliche Bibliotheken, die eine essentielle Schnittstelle zwischen Land und Kommunen bei der Bibliotheksarbeit bilden, von Schließung bzw. finanzieller Austrocknung bedroht, d.h. hier wird die Kooperation zwischen den Kommunen von den Ländern abgebaut!
      Großbritannien:
      Beispiel für Einwirkung der nationalen Ebene auf kommunale Ebene, siehe unter d).

      Finnland:
      Ministerium für Bildung, Abteilung Kultur und Medien ist zuständig für die Betreuung der Kommunen. Über die Arbeit mit den Kommunen wirkt das Ministerium für Bildung zusammen mit den Regionalregierungen (Distrikt-Verwaltungen) auf die Öffentlichen Bibliotheken und Regionalbibliotheken ein, und zwar durch Empfehlungen, Förderprogramme und Finanzhilfen. Träger der Bibliotheken sind die Kommunen.

    6. Fehlt den Bibliotheken ein verbindlicher Qualitätsstandard, auf den sie ihre Arbeit ausrichten können?

      Ja, es fehlen verbindliche Qualitätsstandards auf der Ebene der Politik für Bibliotheken, deren Erfüllung allerdings auch mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung verbunden sein muss. Bibliothekarische Verbände haben Qualitätsstandards in bezug auf Öffnungszeiten und Angebot für die Bürger festgelegt; die beidseitige Verbindlichkeit sollte in Bibliotheksentwicklungsplänen hergestellt werden. Beispiel: vorhandene Möglichkeiten zur Datenübernahme (Rationalisierung) können in kleinen Bibliotheken nicht genutzt werden, weil die technische Ausstattung und das Fachpersonal mit entsprechenden Kenntnissen fehlen. Die Öffnung am Sonntag benötigt zusätzliches Personal, könnte aber durch Verbuchungsautomaten (hohe Investition) erleichtert werden.
      Großbritannien: In Zukunft sollen öffentliche Bibliotheken zehn Standards erfüllen, um ihren Verpflichtungen gegenüber der ortsansässigen Bevölkerung nachzukommen. Dazu gehören Zielvorgaben für:

      1. die räumliche Nähe der Bibliothek zu ihren Kunden
      2. die Öffnungszeiten
      3. Anzahl der Bibliotheken mit Zugang zum Internet
      4. Anzahl der Computerarbeitsplätze und Zugang zu anderen Online- Katalogdiensten
      5. Anzahl der erledigten Buchbestellungen
      6. Anzahl der jährlichen Neuzugänge an Büchern und anderen Medien
      7. Nutzung durch die Öffentlichkeit
      8. Kundenzufriedenheit der unter 16jährigen (vorgeschlagener Standard: 77% bewerten mit „gut“)
      9. Kundenzufriedenheit der über 16jährigen (vorgeschlagener Standard: 94% bewerten mit „sehr gut“ oder „gut“)
      10. Medienersatz

    CILIP, der britische Bibliotheksverband, kritisiert, dass es keine Zielvorgaben für die Fähigkeiten und Kenntnisse der Bibliotheksmitarbeiter gibt.
    www.culture.gov.uk/global/press_notices/archive_2004/dcms138_04.htm

  4. Immer mehr Kultureinrichtungen werden von Stiftungen getragen. Könnten Sie sich Bibliotheken in Stiftungsform vorstellen? Gibt es positive Beispiele dafür? Für welche Bibliotheken kämen sie infrage?

    Die Rechtsform der Stiftung ist sogar überaus geeignet für den Betrieb einer Bibliothek, da ihre Aufgaben durch den Stiftungszweck gesetzlich geregelt sind und der staatlichen Aufsicht unterliegen.

    Ein gutes Beispiel ist neben der Stiftung der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (Stiftung des privaten Rechts) die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) (Stiftung des öffentlichen Rechts). Die Stiftungsform ermöglicht eine hohe Eigenständigkeit und Flexibilität. Allerdings darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass kleinere Bibliotheken mit der notwendigen Wahrnehmung aller Aufgaben (Haushalt, Personalführung, Dienstherreneigenschaft), ohne entsprechend ausgebildetes Personal überfordert sein können. Denkbar ist eine Stiftung für mehrere kleine Bibliotheken gemeinsam.

  5. Welche Programme (best practice) könnten aus anderen Ländern herangezogen werden, um die Bibliothekslandschaft in Deutschland nachhaltig zu sichern?

    Die Länder Dänemark, Finnland, Großbritannien, Singapur und die USA zeigen sehr interessante Ansätze und Erfolge nationaler Bibliotheksplanung. Zudem zeichnen sie sich durch ein großes staatliches Engagement im Bibliotheksbereich aus.

    Beispielsweise gibt es in Dänemark eine sehr effektiv arbeitende nationale Bibliotheksbehörde (Biblioteksstyrelsen), eine unabhängige Institution, die die dänische Regierung bei der Bibliotheksentwicklung berät und als zentrale Verwaltungsstelle für alle Bibliotheksangelegenheiten fungiert. Ein besonderes Merkmal dieser Behörde ist die integrierte Zuständigkeit für öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken. Herausragend ist außerdem die regionale und nationale Kooperation der Bibliotheken in Dänemark, die gezielt gefördert wird.

    Positiv in Großbritannien ist das staatliche bildungspolitische Programm, in dem Bibliotheken eine wichtige Rolle spielen. Im Jahr 2001 wurden nationale Bibliotheksstandards eingeführt, die nun als Grundlage für die finanzielle Förderung gelten. Darüber hinaus sind alle Bibliotheken aufgefordert, jährliche Bibliotheksentwicklungspläne zu erarbeiten. Und: nationale 10-Jahres-Strategie für ÖB „Framework for the Future“.

    Finnlands PISA-Spitzenplatz ist sicherlich zum Teil auch seinem hervorragenden Bibliothekssystem zuzuschreiben. Die finnischen Bibliotheken sind fest im nationalen Bildungssystem verankert und erreichen Bestwerte bei Leistungszahlen wie z. B. Entleihungen pro Kopf oder Besuche pro Bürger. Und: Bibliothekenstrategie 2010: Politik des Bildungsministeriums zur Sicherstellung des Zugangs zu Wissen und Kultur.

    Singapur hat zur Zeit das sicherlich modernste Bibliothekswesen der Welt. Die Bibliotheken in Singapur sind Vorreiter bei neuen Technologien und speziellen Zielgruppen-Angeboten und genießen in der Bevölkerung große Wertschätzung. Basierend auf einem nationalen Bibliotheksentwicklungsplan wurden die Erweiterung des Bibliotheksnetzes und die Modernisierung der bestehenden Filialen konsequent und schnell vorangetrieben. Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind unter dem Dach des National Library Board vereint. Bibliotheken in Singapur nehmen eine Schlüsselposition im Bildungssystem ein und erfüllen einen nationalen Auftrag.

    In den USA sind Bibliotheken schon sei jeher ein integraler Bestandteil von Bildung und Kultur. Für die Best Practice Recherche interessant sind hier zum Beispiel der hohe Grad der Vernetzung, das vorbildliche wissenschaftliche Bibliothekswesen, die bibliotheksfreundlichen Auslegungen des Urheberrechts, die Erfahrungen mit digitalen Bibliotheken und die Möglichkeiten alternativer Finanzierung. Quelle:
    www.bibliothek2007.de/projekt_zw_ergebnisse.htm

  6. Welche Rolle spielt das Ehrenamt und über welche Rahmenbedingungen verfügen die Bibliotheken, um die ehrenamtliche Arbeit zu fördern und auszubauen?

    In Bibliotheken spielen Ehrenamtliche eine eher untergeordnete Rolle; für das Kerngeschäft ist festes Personal auf Grund der notwendigen professionellen Anforderungen (Beratungsqualität, Multimedia, Informationskompetenzvermittlung) unabdingbar.

    In Randbereichen ist der Einsatz von Ehrenamtlichen zwar möglich, aber ein Betreuungsaufwand durch ausgebildete Vollkräfte bleibt bestehen, da die komplexen Vorgänge in Bibliotheken ehrenamtlichen Kräften nur begrenzt vermittelbar sind.

    Bürgerschaftliches Engagement kann in anderen Bereichen für die Bibliothek aktiv wirken wie z.B. bei Freundeskreisen und dadurch zusätzliche Mittel beschaffen. Bibliotheken bieten eine gewisse Infrastruktur für sinnvolles bürgerschaftliches Engagement (Vorlesepaten).

  7. Wie entwickelt sich das Verhältnis von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern und welche Folge hat darüber hinaus das Instrument der Arbeitsgelegenheit (so genannte 1- Euro-Jobs) für die strukturelle Entwicklung des Bibliothekswesens?

    In Kommunen werden immer wieder hauptamtliche durch ehrenamtliche Kräfte ersetzt, und damit häufig die Professionalität und die Wirksamkeit der Bibliothek im kommunalen Umfeld für kulturelle Bildung abgebaut. Kompetente Beratung und kulturelle Bildung von Informationskompetenz werden vielerorts in kleinen Kommunen noch nicht als notwendige Aufgabe, die durch entsprechend ausgestattete Bibliotheken auf Grund ihrer Infrastruktur effizient geleistet werden kann, wahrgenommen.

    Bibliotheken mit rein ehrenamtlicher Betreuung ohne Anbindung an das gesamte Bibliothekssystem koppeln sich leicht von der Gesamtstruktur für bibliothekarische Programme und Standards ab. Die Anleitung durch hauptamtliche Mitarbeiter ist daher wichtig, aber auch zeitaufwendig und nicht immer effektiv.

    1-Euro Jobs können eine mögliche neue Belebung für die soziale Bibliotheksarbeit von Bibliotheken haben, die vielerorts schon hat eingestellt werden müssen (aufsuchende Bibliotheksarbeit für Alte und Kranke). Dies ist zu erproben ebenso ihr Einsatz in zusätzlichen Projekten (z.B. Kleben von RFID-Label bei Umstellung auf EDV).

B: Bibliotheken und kulturelle Bildung


  1. Welchen Stellenwert und Anteil hat die Kinder- und Jugendliteratur (Personal, Medieneinheiten, Mittel, Veranstaltungen, Nutzerzahlen)?

    In kleineren Öffentlichen Bibliotheken macht die Vermittlung von Kinder- und Jugendliteratur einen Anteil von etwa 25-30% der täglichen Arbeit aus. Entsprechend ist der Ressourceneinsatz. Der Anteil an Nutzern ist deutlich höher. Diese Gruppe bis 17 Jahre dürfte etwa 60% ausmachen. Hintergrund ist, dass diese Nutzer natürlich auch Erwachsenenliteratur und AV-Medien ausleihen.

    Ausgebildetes Personal ist gerade für die Jugendbibliotheksarbeit besonders wichtig. Ziel sollte sein, dass alle Schulkinder einen Leserausweis besitzen und die Bibliothek regelmäßig besuchen!

    Beispiel USA: SMARTEST CARD KAMPAGNE
    Der September ist in den USA traditionell „Library Card Sign-Up Month”, also der Monat, in dem die American Library Association und öffentliche Bibliotheken mit großer Unterstützung der örtlichen Politik Eltern zum Schulbeginn daran erinnern, dass der Bibliotheksausweis zum wichtigsten Schulbedarf gehört.
     
    Beispiel Großbritannien: Bookstart
    Bookstart ist ein nationales Programm, das jedem Kind kostenlose Bücher und jedem Elternteil Beratung anbietet. Es ermutigt Eltern und Betreuer, Kinder von einem sehr frühen Alter an Büchern teilhaben zu lassen, und basiert auf der Überzeugung, dass es nie zu früh ist, Bücher zu nutzen. Kinder, die in einem frühen Alter an Bücher herangeführt wurden, beginnen nach diesen Erfahrungen die Schule mit einem Vorteil, der ihr Leben lang anhalten kann. Bookstart ist ein Projekt von mehreren Einrichtungen, das eine enge Zusammenarbeit von Bibliotheken und Gesundheitsbehörden einschließt.

  2. Können die Bibliotheken ihren kulturellen Bildungsauftrag vor allem in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Schulen und Vorschuleinrichtungen noch umfassend wahrnehmen?

    Sie konnten ihn noch nie umfassend wahrnehmen, weil in den letzten 20 Jahren ihr Personal erheblich abgebaut wurde. Sie haben aber großartige Ideen und Programme entwickelt, mit kreativen Leseförderungsprojekten vom Kindergartenalter bis hin zum Vorschulalter, wie Lese- und Erzählveranstaltungen in der Kinderbibliothek, Medienkisten, Suchspiele, Bilderbuchkino, Literarische Ausflüge, kreatives Basteln in Verbindung mit literarischen Geschichten, sowie für den Schulbereich mit zahlreichen preisgekrönten Konzepten von Bibliotheksrallye über Bibliotheksführerschein bis hin Vorlesewettbewerb und zum Medienunterricht in der Bibliothek. Diese Maßnahmen finden seit Jahren in Öffentlichen Bibliotheken statt und werden ständig durch neue Ideen angereichert.
    (Eine ausführliche Darstellung gibt es in : Claudia Lux / Wilfried Sühl-Strohmenger: Teaching Library in Deutschland – Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz als Kernaufgabe für öffentliche und Wissenschaftliche Bibliotheken. Wiesbaden : Dinges & Frick, 2004 S. 77 -111.)

    Dabei sind die Bibliotheken heute schon an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Obwohl sie bereits jetzt so viele Angebote machen, wie es ihre Personalausstattung zulässt, können sie das Niveau, das nach PISA notwendig wäre, von der Menge bzw. Intensität her nicht annähernd erbringen. Die Angebote könnten bei mehr Personal deutlich für eine umfassende Wahrnehmung des kulturellen Bildungsauftrags beitragen. Eine Verankerung bibliothekspädagogischer Elemente in die Lehrpläne der Schulen ist dringend erforderlich, um schnelle PISA-bezogene Fortschritte zu gewährleisten.
  3. Wird die Rolle der Bibliotheken in der kulturellen Bildung durch Spartendenken und unterschiedliche Zuständigkeiten (z.B. Kultur / Bildung / Jugend) behindert?

    Ja, erheblich. Gutes Funktionieren ist nur dann zu sehen, wenn es vor Ort in einer Zuständigkeit gebündelt ist. Dass kommunalpolitische Bereiche dafür zusammen arbeiten ist höchst selten. Positives Beispiel ist Nürnberg: dort gibt es in jeder Schule einen Verantwortlichen, der den Kontakt zur Bibliothek hält.

    Sinnlose Behinderungen entstehen, wenn Schulbibliotheken anstelle und auf Kosten der örtlichen Öffentlichen Bibliothek eingerichtet werden, anstatt in Zusammenhang mit ihr und in Kooperation (Bildung / Kultur) als zusätzliches Angebot. Es ist nahezu unmöglich für eine Bibliothek, die dem kulturellen Bereich zugeordnet ist, aus dem Bildungsbereich zusätzliche Mittel zu erhalten (viele Negativerfahrungen in unterschiedlichen Ländern und Kommunen). Umgekehrt erhalten manchmal auch wissenschaftliche Bibliotheken für den Erhalt ihrer kulturellen Schätze keine Zusatzmittel aus dem kulturellen Bereich.

    Unterstützung aus den Bereichen Soziales, Jugend, Arbeit, Gesundheit oder Wirtschaft wäre nötig, um auch Migranten, Jugendliche, Arbeitslose und Bürger, die sich qualifizieren wollen, zu betreuen, also alle, die in Bibliotheken besonders gefördert werden. Es geht schlicht um die gesellschaftliche Akzeptanz der gemeinsamen Unterstützung für einen Bereich, der allen dient.

    Die kulturelle Vielfalt der Bibliothek und der Nutzen, den sie für unsere Gesellschaft hat, ist durch eine Sparte nicht abgedeckt. Negativ ist zum Beispiel, wenn bei einer vorhandenen Öffentlichen Bibliothek der Schulbereich ein Computer-Selbstlernzentrum ganz woanders errichtet. Niemand kann die Gesamtstruktur durch die vielfältigen Angebote so effektiv und kostengünstig vermitteln wie Bibliotheken mit ihrem Medienmix.

  4. Welche Aktivitäten sind zu erhalten, welche auszubauen oder neu aufzunehmen, um die Förderung der Lesekompetenz bei Schülern (und auch bei Erwachsenen) weiter zu entwickeln?

    Viele der bereits initiierten Programme und Aktivitäten der Bibliotheken auf regionaler Ebene sollten fortgeführt werden und als Anregungen weiter gegeben werden. Alle diese Aktivitäten sind zu erhalten.

    Neu aufzunehmen sind Bibliotheken in die Bundesprogramme des Lebenslangen Lernens und ggf. anderer Programme, bei denen der Initiator selten gleich an Bibliotheken denkt, in denen sie aber professionelle Partner und Umsetzer der angestrebten Ziele sein können. Bibliotheken vermitteln hochwertige Informationen und sichern den niedrig schwelligen Informationszugang für alle. Bibliotheken sind ideale Orte für informelles, selbstgesteuertes Lernen. Vernetzungen mit anderen Weiterbildungseinrichtungen, kommunalen und kulturellen Partnern sind gerade für Bibliotheken einfach zu gestalten und ihre Infrastruktur gut dafür zu nutzen.

    Sie sollten bei der Schaffung von Lernzentren und beim Ganztagsschulprogramm eingebunden werden, ebenso bei der Förderung der Alphabetisierung, der Integration von Migranten und der Förderung der frühkindlichen Entwicklung (Kindergärten).

    Weitere wesentliche Aktivitäten:

    • Internetschulungen für bestimmte Nutzergruppen, z.B. auch für Senioren und Kinder unterschiedlicher Altersstufen.

    • Erhaltung und Ausbau der Bibliotheken in der Fläche, Erhalt von Zweigbibliotheken und Bücherbussen für die Schüler und in ländlichen Regionen.

    • Aufnahme von Bibliotheksbesuchen in die Lehrpläne der Schulen. Der Bibliotheksbesuch darf nicht daran scheitern, dass die Bibliothek zu weit von der Schule entfernt ist.

    • Pädagogisches Personal von Schulen und Kindergärten sollte in der Ausbildung, z.B. in Praktika, die Arbeitsweise und die vielfältigen Medien in Bibliotheken vor allem in Kinder- und Jugendbibliotheken kennen lernen.

    • Schulbibliothekarische Arbeitsstellen in Bibliotheken sollten erhalten und als Infrastruktureinrichtungen gefördert werden.

    Siehe auch das Portal unserer Arbeitsgruppe:
    www.schulmediotheken.de

  5. Inwiefern sind Bibliotheken als Dienstleister im Prozess der immer größeren Informationsflut gefragt?

    Bibliotheken sind die entscheidenden Profis für die Orientierung in der Informationsflut. Auf ihren Webseiten bereiten sie Informationen und leichte Zugänge strukturiert und angemessen auf. Ein besonderes Projekt in dieser Hinsicht ist das Gemeinschaftsprojekt deutscher Bibliotheken „Deutsche Internetbibliothek DIB“ (www.internetbibliothek.de), das die zwanzig besten deutschsprachigen Internetseiten pro Fach neutral bewertet und fachliche Anfragen per E-Mail in einem verteilten Verfahren beantwortet.

    Universitätsbibliotheken vermitteln den Studierenden Kompetenz für das Publizieren im Internet und bieten die Infrastruktur für die Publikation von Universitätsarbeiten. So müssen die Arbeiten der eigenen Universität nicht bei den wissenschaftlichen Verlagen zurückgekauft werden.

    Was können sie zur Kompetenzentwicklung des Auswählens, des Einordnens und des Bewertens beitragen?

    Bibliotheken bieten den Bürgern Schulungen für das Erlernen dieser Kompetenz an. (Siehe Details in “Lux/Strohmenger: Teaching library” a.a.O.) Bibliotheken sichern die Qualität der Information und unterrichten im Erkennen dieser Qualität auch Schüler und Studenten. Die Bibliothek kennt ihre Kundschaft und bietet entsprechend angepasste direkte Beratung an.

    Diese Kompetenzentwicklung wird zunehmend von klein auf bis ins hohe Alter über Bibliotheken weltweit vermittelt (Stichwort Teaching Library). Lehrgänge zum Erlernen der Internetkompetenz für unterschiedlichste Nutzergruppen, Kinder, Senioren und Migranten finden schon statt, müssten aber unbedingt weiter ausgebaut und gesellschaftlich unterstützt werden. Dabei kommt es insbesondere auf die Integration als Fach „Bibliotheksunterricht“ in Lehrplänen und Ausbildungsgängen an. Damit wäre ein wichtiger Meilenstein der kulturellen Fähigkeit des selbstständigen Lernens erreicht

    Inwieweit wird das bereits bei der finanziellen Ausstattung berücksichtigt?

    Gar nicht. Alle Konzepte werden aus der Umstrukturierung und einem internen Veränderungsmanagement von aktiven Bibliotheken getragen. Für Projekte Öffentlicher Bibliotheken ist bisher länderübergreifend keine Institution zuständig und auch der Verband der deutschen Bibliotheken finanziert sich ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen seiner Mitglieder, er erhält keine staatliche Unterstützung.

    Siehe dazu auch vom Bund geförderte Einrichtungen der Kulturpolitik:
    www.kulturportal-deutschland.de/kp/index1.jsp?size=big&dynmenue=yes
    Nur im Jahr 2001 gab es ein Bundesprogramm „Medienkompetenzzentren in Bibliotheken“ im Umfang von 13 Millionen DM, das eine kleine Basis geschaffen hat. Das Ziel war, der digitalen Spaltung in Deutschland entgegenzuwirken und allen Interessenten in öffentlichen Bibliotheken die Möglichkeit zu geben, auch die neue Medien zu nutzen. Bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 80 Millionen wurden in 1200 öffentlichen Bibliotheken 3.300 Internet-Arbeitsplätze eingerichtet.

  6. Die Qualität des deutschen Bildungssystems steht immer wieder zur Diskussion. Von der Einführung allgemein gültiger Qualitätsstandards ist die Rede. Diese Qualitätsstandards werden aber immer im Hinblick auf die Schule gefordert. Müssten auch Qualitätsstandards für Bibliotheken definiert werden?

    Es gibt schon viele definierte Qualitätsstandards für Bibliotheken in Deutschland (z.B. sollten zwei aktuelle Medien pro Einwohner bereitstehen), die aber finanziell nie abgesichert und daher auch in Deutschland nicht realisiert worden sind. Sie sollten, wie in Großbritannien, neu von der Bundesebene in einem nationalen Bibliotheksentwicklungsplan formuliert und kontrolliert werden.

C: Fragen in Bezug auf beide Schwerpunkte


  1. Wie wäre die Aus- und Fortbildung für das Personal der Bibliotheken zu reformieren?

    Die Ausbildung des bibliothekarischen Fachpersonals wird derzeit an den Universitäten und Fachhochschulen auf Bachelor- und Master-Studiengänge umgestellt. Sie entspricht damit den Anforderungen an eine zukunftsgerichtete, praxisorientierte und modulare Ausbildung. Das entstehende Berufsbild des Informationsfachwirts wird mit Zurückhaltung betrachtet, da das dazu gehörende Kompetenzprofil bisher mangelhaft und sein praktischer Nutzen unklar bleibt.

    In Zukunft ist im Bibliotheksbereich mit einem Mangel an Fachkräften zu rechnen. Dieser ist hauptsächlich dadurch bedingt, dass die Tätigkeiten der Fachleute in Bibliotheken nicht ausreichend anerkannt und adäquat bezahlt werden; leistungsstarke, hochqualifizierte Bewerber finden im Informations- und Wissensmanagement der freien Wirtschaft häufig bessere Angebote und gehen den Bibliotheken dadurch verloren. Der Beruf steht darüber hinaus bei der Berufswahl oft im Schatten.
    Auch in den USA ist ein ähnlicher Fachkräftemangel zu befürchten, weshalb der Bibliotheksverband ALA eine Kampagne zur Rekrutierung von Fachkräften unter dem Motto: “Become a Librarian!” (www.becomealibrarian.org) durchführt.
     
    Durch die permanenten Weiterentwicklungen im Informationssektor ist die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung für Bibliothekarinnen und Bibliothekare besonders wichtig.
    Die bibliothekarischen Verbände, die Fachhochschulen und Fachstellen bieten gute Weiterbildungsmöglichkeiten an. Im Etat der Bibliotheken fehlt es jedoch an Mitteln, die dezidiert für die Fortbildung bereitgestellt werden. Ein fester Fortbildungsetat wäre die Voraussetzung dafür, um eine Fortbildungsquote (als Anteil am Jahresetat oder an den Personalstunden) als Ziel festle15 gen zu können. Darüber hinaus verhindern die teilweise sehr geringen Betriebsgrößen (1-1,5 Stellen in kleinen Bibliotheken) die Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten. Hier wird das e-learning-Angebot im Bibliotheksbereich ausgebaut, reicht aber noch längst nicht aus.

    Lebenslanges Lernen und Bibliotheken:

    Bibliotheken sind ein zentraler Faktor, wenn es darum geht, allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen zu eröffnen: Sie bieten nicht nur einen öffentlichen Raum zum informellen Lernen, sondern auch den schwellenlosen Zugang zu jeglichem Wissen in aufbereiteter Form - vor Ort, in regionalen Netzen und weltweit. Entscheidend ist hier aber, dass Bibliotheken diese Informationen nicht nur anbieten, sondern auch aktiv bei ihrer Nutzung beraten und durch gezielte Angebote die Kompetenzentwicklung fördern, die für ein eigenständiges Lernen mit Medien notwendig ist. Durch eine qualitative Vorauswahl und Bewertung von Materialien erleichtern sie die Orientierung bei der Informationssuche und beim selbstgesteuerten Wissenserwerb.

    Für eine Gesellschaft des Lebenslangen Lernens gilt:
    1. Öffentliche Bibliotheken sind Knotenpunkte, die die lokale Lernumgebung mit den globalen Ressourcen von Information und Wissen verknüpfen.
    2. Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen sogar Nutzern von kleinen, lokalen öffentlichen Bibliotheken den Zugang zu den weltweiten Quellen der Informationen.
    3. Öffentliche Bibliotheken bieten Unterstützung und Training bei der Informationssuche.
    4. Öffentliche Bibliotheken helfen bei der qualitativen Bewertung von Informationsquellen.
      www.ifla.org/VII/s8/proj/Lifelong-LearningReport.pdf
      www.ifla.org/VII/s8/proj/Good-practice.pdf

  2. Welche Entwicklungen nehmen Öffnungszeiten und Veranstaltungsetats, welche Konzeptionen gibt es für das Veranstaltungsprogramm?

    Während der Einzelhandel seine Öffnungszeiten stetig erweitert, führt die Personalreduktion in Bibliotheken häufig zur Verkürzung von Öffnungszeiten und Schließung von Zweigstellen. Mit den (berechtigten) Erwartungen der Kunden können sie daher oft nicht mehr mithalten. Dies ist umso bedauerlicher, als die Fixkosten der Bibliothek umso höher zu Buche schlagen, je geringer die Öffnungszeiten sind, in denen die Bibliothek den Nutzern tatsächlich zur Verfügung steht. Ein weiterer Rückgang von Öffnungszeiten könnte durch Investitionen in Selbstverbuchungsautomaten gebremst werden.

    Den vielfach von Lesern und Bibliotheken geforderten Sonntagsöffnungszeiten stehen rechtliche Regelungen noch entgegen. Die Ausweitung der Öffnungszeiten auf die Sonntage wird z.T. durch Festlegungen in der Gewerbeordnung untersagt. Hier sind Änderungen notwendig.

    Die Veranstaltungsarbeit der Bibliotheken ist in der Regel regional oder lokal ausgerichtet. Bibliotheken agieren dabei häufig als Begleiter lokaler Ereignisse, sind kultureller Treffpunkt sowie regionalgeschichtliches oder genealogisches Zentrum. Veranstaltungen und Ausstellungen werden mit Partnern vor Ort durchgeführt, mit Künstlern, mit Autoren, mit dem Buchhandel oder Verlagen. Viele sind auf die Leseförderung oder die Förderung von Medienkompetenz ausgerichtet. Bibliotheken bieten jungen Künstlern und Autoren erste Chancen der Präsentation. Für Ausstellungen sind sie ein attraktiver Ort, weil sie durch ihre hohe Nutzung ein interessiertes Publikum vor Ort bieten.

    Darüber hinaus bilden Bibliotheken eine unverzichtbare Basis für kulturelle Produktion, denn sie ermöglichen durch ihre Medienvielfalt in der Regel als einzige Institution den Laien und professionellen Kulturschaffenden einen kreativen Zugriff auf Kunst-, Musik-, Film-, Designoder Literaturprodukte. Bibliotheken erhöhen damit in ihrem Wirkungsbereich die kulturelle Vielfalt und das Potential der Kulturproduktion.

    Bibliotheken können auf diese Weise ein kultureller Mittelpunkt der Kommune sein. Sie fördern aktiv den Umgang mit Literatur, aber auch mit Musik und Kunst und bilden daher die zukünftigen Konsumenten für kulturelle Produktionen aus.

  3. Welche Auswirkungen, Anforderungen und Kosten erwachsen aus dem Prozess der Digitalisierung (bzw. der Redigitalisierung vorhandener Bestände) für die Bibliotheken und deren Nutzer?

    Digitalisierungsprojekte der Bibliotheken tragen zur Sicherung des kulturellen Erbes, zu seiner strukturierten Darstellung und zur uneingeschränkten Nutzung durch breite Leserkreise bei.

    Nicht nur der Brand in Weimar, auch der lautlose und schleichende Papierzerfall macht deutlich, dass es in Deutschland unbedingt erforderlich ist, das kulturelle Erbe in den Bibliotheken durch Digitalisierung und Verfilmung zu sichern. Hier ist ein abgestimmtes nationales Konzept erforderlich, das sich einerseits auf die Bibliotheken der Sammlung Deutscher Drucke stützt, die eine nach Jahrhunderten segmentierte Nationalbibliothek darstellen, andererseits Länder und Kommunen verpflichten, die Digitalisierung ihrer wertvollen Bestände durchzuführen.

    Neben den Kosten für die reine Digitalisierung entstehen auch bei der Strukturierung und Aufbereitung für die Nutzer Kosten, die ebenso durch professionelle Kräfte geleistet werden muss wie die Sicherung der Langzeitarchivierung.

    Der Vorteil der Digitalisierung ist, dass diese Materialien

    • nach Bearbeitung im Internet für jeden Bürger im Zugriff sind,
    • weltweit als deutsches Kulturgut zugänglich gemacht werden können und
    • strukturiert gesichert werden und jederzeit auch zu Ausdrucken zur Verfügung stehen.

    Es ist daher eine gesamtstaatliche Aufgabe, alle relevanten Bestände nach festgelegten Qualitätsstandards zu sichern und zugänglich zu machen. Die Bibliotheken können dabei nicht nur die Aufgabe der Digitalisierung übernehmen bzw. in Kooperation mit Dienstleistern organisieren, sondern auch die Digitalisate zur Nutzung anbieten und so ihr Ziel, die vielfältigen Kulturmaterialien an jedem Ort zu jeder Zeit verfügbar zu machen, erreichen.

  4. Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie, falls das (befristete) Recht nach § 52 a UrhG, Werkteile und einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften in Netze einzustellen, nicht über den 31.12.2006 hinaus verlängert würde?

    Der Bildungsstandort Deutschland ist ernsthaft gefährdet und die freie individuell gestaltete kulturelle Bildung wird direkt behindert. Nirgendwo auf der Welt wird ein derartiges Machtspiel einzelner international agierender Verwerter mit Bibliothekseinrichtungen aufgeführt wie gerade in Deutschland. Jede moderne kulturelle Aktivität, jede Ausbildung und Lehre bedient sich der neuen Technologien. § 52 a beruht auf einer Empfehlung aller Mitgliedsstaaten in der EU (Art. 5 Abs. 3 a Richtlinie) und ist nicht nur eine wörtliche Übersetzung, sondern sogar noch weitgehend eingeschränkt (kleine Teile eines Werkes, Einsatz von Zugangskontrollen und Vergütungspflicht).

    Kulturelle Aktivität – das heißt aktives Gestalten von kulturellen Produkten auf Basis des kulturellen Erbes und in Vernetzung mit anderen Kulturproduzenten - wird dadurch eingeschränkt und behindert. Bibliotheken zahlen durch Lizenzen für die Anschaffung elektronischer Bestände und für die Nutzung durch ihre Kunden. Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Bibliotheken geschieht keineswegs unentgeltlich, sondern wird auf dem Wege der Bibliothekstantieme vergütet. Diese Form der Vergütung käme selbstverständlich auch für die elektronische Nutzung zur Anwendung.