BIDeutschland

 

Enquete-Kommision "Kultur in Deutschland" - Schriftliche Stellungnahme der BID-Mitglieder

Bibliothek & Information Deutschland (BID) - Dr. Georg Ruppelt, Sprecher


Vorbemerkung
Man fühle sich, befand Goethe, beim Betrachten einer Bibliothek, "wie in der Gegenwart eines großen Kapitals, das geräuschlos unberechenbare Zinsen spendet". Auf die Gewinne aus dieser besonderen Art von Kapital konnte jetzt der Pisa-Sieger in Sachen Lesekompetenz, Südtirol, hinweisen. Die Südtiroler Kulturlandesrätin schreibt: "Das hervorragende Abschneiden der Schülerinnen und Schüler bei der internationalen Pisa-Studie ist auch ein Beweis dafür, dass die Bibliotheken in Südtirol eine exzellente Arbeit leisten." In der Tat ist die politische Förderung der Bibliotheken in Südtirol vorbildlich (jede Schule besitzt eine Schulbibliothek); dies gilt im übrigen auch für Finnland, den Gesamtsieger.
Im 20. Jahrhundert hat sich überall in Deutschland ein differenziertes und lange Zeit als vorbildlich geltendes Bibliothekssystem entwickelt, das allerdings im Laufe der letzten 10 - 15 Jahre, insbesondere im Bereich der Öffentlichen Bibliotheken, regional stark ausgedünnt und durch rigide Kürzungsmaßnahmen nachhaltig geschwächt wurde. So ist ein erhebliches Qualitätsgefälle entstanden einerseits zwischen Süddeutschland und den nord- und ostdeutschen Ländern, andererseits zwischen Städten und ländlichen Regionen. Eine spürbare Milderung dieses Gefälles durch die vielfältigen, von Region zu Region jedoch recht unterschiedlichen Dienstleistungen der Staatlichen Fachstellen oder durch mobile Bibliotheksversorgung in dünn besiedelten Gebieten ist nicht überall gegeben und hat vor allem in den letzten Jahren durch Auflösung mancher Fachstellen weitere Beeinträchtigung erfahren.

Die strukturelle Schwäche, dass in der Regel fast 80% des Bibliotheksbudgets als Fixkosten für Gebäude und Personal aufgewendet werden, führt zu einem immer niedriger werdenden Anteil für Erwerbungsmittel. Teilweise enorme Preissteigerungen im Buchhandel und insbesondere bei wissenschaftlichen Zeitschriften führen in der Kombination mit Reduzierungen der Erwerbungsetats dazu, dass immer weniger neue Bücher zur Verfügung gestellt werden können. Unter dieser Last haben die Studenten der Universitäten und anderen Hochschulen ebenso zu leiden wie die Schüler und erwachsenen Nutzer der Öffentlichen Bibliotheken.
In den 90er-Jahren haben alle Bundesländer im Verein mit Bundesprogrammen und privatrechtlichen Fördermaßnahmen Investitionen in die Modernisierung öffentlicher Bibliotheken zur Teilnahme an der Informationsgesellschaft geleistet. Dennoch ist schon jetzt erkennen, dass es mit einmaligen Mittelzuwendungen nicht getan ist. Wenn nicht eine kontinuierliche Fortschreibung vor allem der technischen Ressourcen erfolgt, ist auf lange Sicht mit Investitionsruinen zu rechnen.

A: Strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen für öffentliche Bibliotheken


  1. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bibliotheken? Gibt es aus Ihrer Sicht Hemmnisse für den Bibliotheksbetrieb und das Bibliotheksmanagement? Welche Faktoren gefährden aus Ihrer Sicht die Bibliotheken in Deutschland?

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bibliotheken bedürfen der Verbesserung bzw. müssen erst geschaffen werden. Bibliotheken müssen in hoher Geschwindigkeit Innovationen vornehmen in Technik, Medienangebot und Dienstleistungen. Diese Innovationen werden erschwert und mancherorts unmöglich gemacht durch folgende Rahmenbedingungen:
    Gesetzliche Absicherung: Abgesehen von dem Gesetz über Die Deutsche Bibliothek gibt es in Deutschland kein spezielles Gesetz, das die Aufgaben von Bibliotheken fixiert. Während der Betrieb von Hochschul- und wissenschaftlichen Regionalbibliotheken durch Landesgesetze (Pflichtexemplar- bzw. Hochschulgesetz) geregelt ist, gibt es eine vergleichbare Festlegung für Öffentliche Bibliotheken nicht; ihr Betrieb gilt als freiwillige Aufgabe der Kommunen. Damit sind Öffentliche Bibliotheken in ihrem Entwicklungsstand und zuweilen auch in ihrer Existenz abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Trägergemeinde.
    Finanziell: Knappe öffentliche Kassen verhindern die notwendigen Investitionen in zeitgemäße Technik der Informationsvermittlung, Ausbau der Bestände und kundenorientierte Dienstleistungen (z.B. Öffnungszeiten für Berufstätige, also nach 17:00 Uhr, nachts oder sonntags). Strukturell: Bibliotheken sind in der Regel in übergeordnete Behörden integriert und selbst vielfach behördenähnlich organisiert, so dass innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder zur Effizienz des Dienstleistungsangebots oft nur schwer und zeitversetzt durchgesetzt werden können.
    Allgemein rechtlich: Weitere Hemmnisse aufgrund allgemein rechtlicher Rahmenbedingungen entstehen aus Überregulierung durch Haushaltsrecht sowie Arbeits- und Personalrecht, aber auch - zunehmend in der digitalen Informationsgesellschaft - durch urheberrechtliche Restriktionen bei der Beschaffung, Nutzung und Vermittlung elektronischer Ressourcen.
    Eine Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für den Bibliotheksbetrieb zu optimieren, kann in der Umwandlung in andere Rechtsformen liegen, z.B. in eine Stiftung (hierzu vgl. Frage 4) oder in eine GmbH. Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass die rechtlichen Entfaltungsmöglichkeiten hierfür gegenwärtig nicht verbessert, sondern eher verschlechtert werden. So sind in der letzten Zeit durch Veränderung des Kommunalrechts in einigen Bundesländern die Hürden für eine solche Umwandlung erhöht worden. In Baden-Württemberg dürfen kommunale Einrichtungen nur noch in GmbHs umgewandelt werden, wenn sie in der neuen Betriebsform mindestens 25 Prozent ihres Finanzbedarfs selbst erwirtschaften, in Sachsen sind es sogar 50 Prozent. Das ist für Bibliotheken in der Regel überhaupt nicht erreichbar. Es sollte bei der Veränderung der strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen darauf gesehen werden, dass modernere Betriebs- und Arbeitsformen nicht verunmöglicht, sondern wirklich gefördert werden.

  2. Gibt es zwischen den Ländern auch Koordinationsmechanismen des auf dem Föderalismus basierenden Bildungssystems und der Kulturhoheit der Länder, der die lokale Eigenverantwortung sinnvoll ergänzt?

    Viel zu wenige.
    An wirksamen Koordinationsmechanismen, die die lokale Eigenverantwortung sinnvoll ergänzen, mangelt es dem (öffentlichen wie wissenschaftlichen) Bibliothekswesen in Deutschland. Zwar gibt es die KMK-Ebene (Kompetenznetzwerk für Bibliotheken / KNB), ferner die DFG-Ebene (Bibliotheksausschuss - für die wissenschaftlichen Bibliotheken), die auf bestimmten Feldern (Bibliotheksstatistik, Bibliotheksförderung, Sondersammelgebietsplan u.a.) des deutschen Bibliothekswesens länderübergreifend tätig sind, jedoch kann von einer umfassenderen, innovationsfördernden Koordination nicht die Rede sein. Dadurch gerät das deutsche Bibliothekswesen in einen Entwicklungsrückstand, der erhebliche Auswirkungen auf die Qualität der Bildung, Ausbildung, des Studiums und der Forschung hat, also den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland insgesamt tangiert.
    Der Versuch einer Auffanglösung wie das genannte "Kompetenznetzwerk für Bibliotheken" steht erst am Anfang seiner Tätigkeit und kann nur kleine Teilbereiche des Aufgabenspektrums im nationalen und internationalen Rahmen wahrnehmen; es wirkt allerdings schon jetzt segensreich.
    Oder anders ausgedrückt: Um eine Strecke von 100 Kilometern möglichst rasch zu bewältigen, ist ein motorisiertes Fahrzeug nützlich. Hat man es nicht, so ist doch ein Tretroller effektiver als der Fußmarsch.

  3. Das Strategiekonzept "Bibliothek2007" setzt voraus, dass eine Reform des Bibliothekswesens sowohl die Hoheit der Länder als auch die Trägerschaft der Kommunen zu berücksichtigen hat.
    1. In welche Richtung müsste sich eine Reform des Bibliothekswesens entwickeln?

      Eine richtungweisende und politisch aktive Bibliotheksförderung durch den Bund würde auf lokaler und regionaler Ebene im Sinne einer effizienteren Ressourcennutzung und eines Synergieeffektes zu mehr Zusammenarbeit führen. Überregionaler Koordination durch die Kultusministerkonferenz im Zusammenwirken mit dem Bund fiele hier die Aufgabe zu, eine weitere Auseinanderentwicklung der regionalen Entwicklungen zu verhindern. Das übergeordnete Ziel muss bestehen in vergleichbaren Qualitätsniveaus bibliothekarischer Dienstleistungen in ganz Deutschland und in schnellem und effektivem Informationstransfer. Hierzu gehört auch als Ergänzung des überregionalen Leihverkehrs eine zeitgemäße Dokumentenlieferung für den einzelnen Bürger wie für Wirtschaftsunternehmen und staatliche Einrichtungen

    2. Wie beurteilen Sie die Anregungen zur Gründung einer BibliotheksEntwicklungs-Agentur (BEA)?

      Ausgezeichnet.
      Dies ist die beste Idee, um Deutschland den Anschluss an die internationale Bibliotheksentwicklung zu erhalten. Sie ist so gut, dass sich andere Länder, etwa Osteuropas oder auch Frankreich für eine Übernahme interessieren. Man muss das Rad nicht in 16 Bundesländern immer wieder neu erfinden.
      In den fünf Jahren seit der Schließung des Deutschen Bibliotheksinstituts ist erschreckend deutlich geworden, wie nötig eine die Bibliothekssparten und die Regionen überschreitende koordinierende Einrichtung ist. Teilaufgaben sind zwar von einzelnen Bibliotheken, von regionalen Einrichtungen oder von Verbänden übernommen worden, aber es fehlt ein übergeordnetes strategisches Konzept. Vor allem ist mittelfristig sowohl die Gefahr von Doppelarbeit als auch die Gefahr ungelöster Aufgaben gegeben. Daher wäre eine BEA als Anreger und Koordinator wichtig.

    3. Wäre die Verabschiedung eines Bibliotheksgesetzes hilfreich und warum?

      Ja.
      Ein Bibliotheksgesetz wäre hilfreich, wenn es auf einem zukunftsorientierten Standard aufsetzt, die Hemmnisse des Föderalismus und der Sparten im Bibliothekswesen überwindet und alle regelungsrelevanten Sachverhalte der Informationsversorgung (u.a. Urheberrecht, Datenschutz etc) berücksichtigt.
      Auch eine stärkere Verankerung der Kulturförderung im Grundgesetz (Staatszielbestimmung in Art. 20a) wäre hilfreich sowie entsprechende Kulturstaatsklauseln in den Landesverfassungen. Bibliotheken sind aktive Teilnehmer in allen Bereichen des Komplexes "Kultur", in der Bildung, in Forschung und Wissenschaft und in den Medien.
      Allein die Tatsache, dass ein Bibliotheksgesetz in den politischen Gremien diskutiert wird, wäre für die Akzeptanz von Bibliotheken und ihre Bedeutung für die kulturelle Bildung hilfreich.

    4. Sollte Ihrer Meinung nach ein Bibliotheksentwicklungsplan erstellt werden?

      Ja.
      Es gibt in anderen Ländern, etwa im United Kingdom oder in Finnland hervorragende Beispiele für die Effizienz von Bibliotheksplänen. Das deutsche Bibliothekswesen droht immer stärker im Interessen- und Spannungsfeld kurzfristiger Sparinteressen der Kommunen und der Länder atomisiert zu werden, so dass eine abgestimmte Entwicklung zu Nutzen der kulturellen Bildung immer schwieriger wird. Es fehlt an übergreifenden Zielvorstellungen und verbindlichen Standards bzw. Eckwerten, die auf den verschiedenen Stufen des Bibliothekswesens erfüllt werden müssen.
      Ein Bibliotheksentwicklungsplan aus fachlicher Sicht existiert in Deutschland im Prinzip seit 1973, er hat aber kaum praktische Folgen bewirkt. Wünschenswert wäre ein Bundesförderprogramm zum Ausbau und zur engeren Vernetzung des gesamten Bereiches Bibliothek und Information in sich sowie mit verwandten Einrichtungen der schulischen und außerschulischen kulturellen Bildung.

    5. Auf welche Erfahrungen bei der Kooperation von Ländern und Kommunen auf dem Gebiet der Bibliotheken könnte hierbei zurückgegriffen werden?

      Das Bibliothekswesen ist partiell vergleichbar dem Schul- und Hochschulsystem in den Ländern. Dieses Vorbild wäre zu nutzen für ein durchlässiges System von Bibliotheks- und Informationseinrichtungen, das von der flächendeckenden Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Informationsversorgung für Wissenschaft und Forschung reicht.
      Und noch einmal: Ausländische Beispiele zeigen, wie es geht. Da Deutschland stärker föderalistisch gegliedert ist als jedes andere europäische Land, könnten kleinere Staaten wie Finnland als Vorbild für solche Kooperation auf Landesebene dienen: Dort wirkt das Ministerium für Bildung zusammen mit den Distriktverwaltungen durch Förderprogramme auf die Arbeit der kommunalen Bibliotheken ein.

    6. Fehlt den Bibliotheken ein verbindlicher Qualitätsstandard, auf den sie ihre Arbeit ausrichten können?

      Ja, er fehlt.
      Wenn man sich z. B. mit französischen "Kulturschaffenden" unterhält, so begegnet man ungläubigem Staunen über diesen Mangel. Qualitätsstandards für Bibliotheken gibt es in Großbritannien, und kürzlich wurden solche für öffentliche Bibliotheken in den Niederlanden formuliert.
      In den Betrieben und Unternehmen, auch in vielen Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise den Schulen, sind Qualitätsstandards eingeführt worden bzw. es wird über eine solche Einführung nachgedacht. In der Schweiz, aber auch in den skandinavischen Ländern ist diese Entwicklung besonders weit vorangeschritten. Nur so ist eine Evaluation und Qualitätsmessung bezüglich der Leistungsfähigkeit von Betrieben letztlich möglich, und dies gilt für die Bibliotheken in Deutschland in gleicher Weise. Es ist dem Bibliothekswesen eines hochentwickelten Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts wie Deutschland unwürdig, dass viele öffentliche wie wissenschaftliche Bibliotheken nach wie vor benutzerunfreundliche Kataloge und Öffnungszeiten, stark voneinander abweichende Formen der Medien- und Informationsvermittlung pflegen und noch längst nicht in ausreichendem Maße über moderne Formen und Systeme der Medienbearbeitung bzw. -erschließung verfügen. Die Qualität dieser Bibliotheksdienstleistungen, die unmittelbar der kulturellen Bildung zugute kämen, wäre kontinuierlich zu steigern, wenn die Bibliotheken sich auf verbindliche Qualitätsstandards festlegen würden.
      Sie könnten in Deutschland ein Weg sein, unabhängig von gesetzlichen Regelungen auf die Fortentwicklung der öffentlichen wie wissenschaftlichen Bibliotheken einzuwirken. Sie könnten Bibliotheksträgern deutlich machen, wohin sich ihre Bibliothek entwickeln muss, worin investiert werden muss, und könnten Bibliotheksförderern - wie den Ländern, dem Bund oder der Europäischen Union - Mindeststandards geben, die Bibliotheken erreichen müssen, um überhaupt in den Genuss von Fördergeldern zu kommen.
      Qualitätsstandards müssen in jedem Fall die unterschiedlichen Aufgaben der jeweiligen Bibliothekstypen berücksichtigen. Unter dieser Voraussetzung wäre schon die Formulierung bestimmter Mindeststandards hilfreich, zumindest könnten sie als einheitliche Kriterien für Statistik und Leistungsmessung dienen.

  4. Immer mehr Kultureinrichtungen werden von Stiftungen getragen. Könnten Sie sich Bibliotheken in Stiftungsform vorstellen? Gibt es positive Beispiele dafür? Für welche Bibliotheken kämen sie infrage?

    Ja.
    Die Rechtsform der Stiftung ist durchaus geeignet für den Betrieb einer Bibliothek, da ihre Aufgaben durch den Stiftungszweck gesetzlich geregelt sind und der staatlichen Aufsicht unterliegen. Eine erfolgreiche Stiftung des öffentlichen Rechts ist die Zentral- und Landesbibliothek Berlin; die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen haben die Rechtsform einer Stiftung des privaten Rechts. Wegen des erhöhten eigenen Verwaltungsaufwands ohne die Amtshilfe der übergeordneten Verwaltung wird diese Rechtsform wohl eher für größere Bibliothekssysteme in Betracht kommen.
    Zu erwähnen sind hier auch die mancherorts zu findenden Versuche, Bibliotheken in andere Rechtsformen wie Eigenbetrieb oder GmbH umzuwandeln.
    (Hierzu vgl. Antwort zu A.1.)

  5. Welche Programme (best practice) könnten aus anderen Ländern herangezogen werden, um die Bibliothekslandschaft in Deutschland nachhaltig zu sichern?

    In dem gemeinsam vom Dachverband Bibliothek & Information Deutschland (Mitglieder: Fach- und Institutionenverbände des Bibliotheks- und Informationswesens, Goethe-Institut, Bertels-mann Stiftung, ekz,bibliotheksservice GmbH), und Bertelsmann Stiftung durchgeführten Projekt "Bibliothek2007" wurde eine internationale Best-Practice-Recherche durchgeführt, die soeben unter dem Titel "Vorbildliche Bibliotheksarbeit in Dänemark, Finnland, Großbritannien, USA und Singapur" veröffentlicht wurde.
    Das Bibliothekswesen in Großbritannien und der skandinavischen Länder galt seit Jahrzehnten als Vorbild für den Ausbau des deutschen Bibliothekswesens. Ihre Leistungen sowie der modernste "Bibliotheksstaat" der Welt, Singapur, werden in den Antworten des DBV und der Bertelsmann Stiftung beschrieben.
    Ein Vergleich der föderalen Bundesrepublik mit den partiell ähnlich strukturierten USA zeigt ein eklatantes Leistungs- und Imagegefälle von dort nach hier. Der Stellenwert der dortigen wissenschaftlichen Bibliotheken für Wissenschaft und Wirtschaft und der Stellenwert der Public Libraries für die Bürger - kurz: die hohe Wertschätzung des Bibliothekswesens in der amerikanischen Gesellschaft hat eine umfangreiche und nachhaltige Förderung der Bibliotheken durch staatliche und private Mittel ermöglicht, die den amerikanischen Bibliotheken immer einen Spitzenplatz in der internationalen Entwicklung sicherte.

  6. Welche Rolle spielt das Ehrenamt und über welche Rahmenbedingungen verfügen die Bibliotheken, um die ehrenamtliche Arbeit zu fördern und auszubauen?

    Während sowohl die kleinen ländlichen Gemeinden als auch die Kirchen schon immer auf ehramtlich Tätige angewiesen waren, um wenigstens eine bibliothekarische Mindestversorgung aufrechtzuerhalten, ist diese Frage auf die Öffentliche Bibliotheken in größeren Städten erst im letzten Jahrzehnt zugekommen, ausgelöst von der zunehmenden Finanzknappheit der kommunalen Haushalte. Grundsätzlich kann gegen den Einsatz ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter in bestimmten Randbereichen nichts eingewendet werden, solange dadurch nicht professionell zu leistende Bibliotheksdienste ersetzt werden sollen.
    Es besteht auch die Möglichkeit, durch Freundes- und Förderkreise Bibliotheken materiell wie ideell zu unterstützen, knapp 200 Vereine tun dies in Deutschland. Ehrenamtliches Engagement kann zusätzlich hilfreich sein, etwa in der Leseförderung (Vorlesepaten).

  7. Wie entwickelt sich das Verhältnis von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern und welche Folge hat darüber hinaus das Instrument der Arbeitsgelegenheit (so genannte 1-Euro-Jobs) für die strukturelle Entwicklung des Bibliothekswesens?

    Durch den Ersatz - nicht durch Ergänzung! - von hauptamtlichen Mitarbeitern durch ehrenamtliches Personal hat in vielen Kommunen die gerade auch für die mittelständische Wirtschaft und die berufliche Fortbildung notwendige Informationskompetenz Einbußen erlitten. Bisher gibt es wenige Erfahrungen mit 1-Euro-Jobs. Sie könnten allerdings, ähnlich wie ehrenamtliche Tätigkeiten in zusätzlichen Maßnahmen oder Projekten das Service-Angebot von Bibliotheken verbessern helfen.

B: Bibliotheken und Kulturelle Bildung


  1. Welchen Stellenwert und Anteil hat die Kinder- und Jugendliteratur (Personal, Medieneinheiten, Mittel, Veranstaltungen, Nutzerzahlen)?

    Die Daten werden vom Deutschen Bibliotheksverband übermittelt. Dabei sei hier darauf hingewiesen, dass für die Planung unabdingbar notwendige übergreifende Statistiken nur durch den Einsatz des Kompetenznetzwerkes in sparsamem Umfang zur Verfügung gestellt werden können.
    Kinder- und Jugendliteratur und -medien haben traditionell einen hohen Stellenwert in Öffentlichen Bibliotheken. Allein durch ihr Angebot sind Bibliotheken das wichtigste Mittel zur außerschulischen Leseförderung. Wird das Angebot nicht aktuell gehalten, geschieht folgendes (familiär selbst erlebt):
    Kind geht in Bibliothek, sucht aktuelles Sachbuch für Kinder - dies konnte aus finanziellen Gründen nicht angeschafft werden - Kind sagt: "Die haben ja eh` nichts", geht nicht mehr in die Bibliothek - Benutzerzahlen sinken - Kommune sagt: "Eure Benutzerzahlen sinken. Ihr bekommt also weniger Geld." Usw. ad finitum.

  2. Können die Bibliotheken ihren kulturellen Bildungsauftrag vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Schulen und Vorschuleinrichtungen noch umfassend wahrnehmen?

    Umfassend konnten und können sie diesen Auftrag aus Mangel an Ressourcen nicht wahrnehmen. Gleichwohl haben Bibliotheken hier Hervorragendes geleistet. Die Ideen und Programme sind außerordentlich vielseitig. In vielen Ländern sind Initiativen zur verstärkten Zusammenarbeit von schulischen Einrichtungen und Bibliotheken entstanden. Hervorzuheben ist besonders das Kooperationsprojekt "Bibliothek und Schule" in Nordrhein-Westfalen, an dem außer der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung 38 Kommunen beteiligt sind (www.medienpartner-nrw.de).
    Als Beispiel sei auch die Akademie für Leseförderung der Stiftung Lesen an der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover genannt, ein Kooperationsprojekt zweier niedersächsischer Ministerien, der Stiftung Lesen und der Bibliothek. Drei Pädagoginnen und drei Bibliotheksmitarbeiter arbeiten hier in Fortbildung für Multiplikatoren zusammen.

  3. Wird die Rolle der Bibliotheken in der kulturellen Bildung durch Spartendenken und unterschiedliche Zuständigkeiten (z.B. Kultur/Bildung/Jugend) behindert?

    Ja, leider.
    Im Bibliothekswesen selbst spielt das in früheren Zeiten durchaus vorhandene Spartendenken (wissenschaftliche, Öffentliche, Spezialbibliotheken) kaum mehr eine Rolle. In den Bundesländern können die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Bibliotheken bei den Wissenschafts- bzw. Schulministerien zu Reibungsverlusten bei der Zusammenarbeit führen. Dies gilt ebenfalls für entsprechende Kommunalbehörden.
    Die Bibliotheken könnten eine wirksamere Rolle für die kulturelle Bildung übernehmen, wenn sie in Teilbereichen stärker spartenübergreifend kooperieren würden. Dies gilt beispielsweise für die Zusammenarbeit mit den Schulen, aber auch mit Archiven und Museen. Die mit den unterschiedlichen Trägerschaften verbundenen Beschränkungen hindern jedoch die Bibliotheken daran, einen wirksameren Beitrag für die kulturelle Bildung im Verbund mit anderen Kultureinrichtungen zu übernehmen. Die Hochschulbibliotheken engagieren sich bereits jetzt nicht unerheblich auf dem Gebiet der Schülereinführungen in Bibliotheksdienste und Informations-/ Medienkompetenz.

  4. Welche Aktivitäten sind zu erhalten, welche auszubauen oder neu aufzunehmen, um die Förderung der Lesekompetenz bei Schülern (und auch bei Erwachsenen) weiter zu entwickeln.

    1. Zu erhalten: Im Grunde alle derzeit laufenden Projekte und Aktivitäten. Wären sie nämlich nicht erhaltenswert, so hätten sie die extrem qualitäts- und ressourcenbewusst arbeitenden Bibliotheken schon längst eingestellt.

    2. Auszubauen sind vor allem die Kooperationsaktivitäten zwischen Schulen, Vorschulen und anderen Einrichtungen der kulturellen Bildung. Bewährt ist und als ausbaufähig erwiesen hat sich auch die Zusammenarbeit von Bibliotheken mit Hochschulen und Fachhochschulen und der Stiftung Lesen.

  5. Inwiefern sind Bibliotheken als Dienstleister im Prozess der immer größeren Informationsflut gefragt?

    Sie sind wichtigste Dienstleister für Forschung und Lehre, für den örtlichen Handel, für Industrie und Wirtschaft und den Einzelnen. Modernste Datentechnik bestimmt heute an Hochschulen auch die Hintergrundarbeit der Bibliothek. Bibliothekarische Fachkompetenz ist in der Lage, gesicherte Information aus dem allgemeinen Datenmüll herauszufiltern. Dabei fällt den Bibliotheken zusätzlich zu ihren originären Aufgaben in der Wissensgesellschaft auch die gesellschaftliche Aufgabe zu, mit ihren Angeboten und Dienstleistungen wachsende soziale Unterschiede auszugleichen, indem sie den freien, kostengünstigen Zugang zu Printmedien, elektronischen Medien und digitalen Ressourcen ermöglichen.
    Allerdings erwächst daraus für die Politik die Verpflichtung, die soziale Gerechtigkeit als Staatsziel nicht zu vernachlässigen und den Bibliotheken für ihre Arbeit die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten und die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen.

    Was können sie zur Kompetenzentwicklung des Auswählens, des Einordnens und des Bewertens beitragen.

    Bibliotheken bieten Schulungen für Erwachsene und Jugendliche an. Dies könnte an den Hochschulen durch entsprechende Propädeutika und an den Schulen durch Lehrgänge für Schüler in der Bibliothek noch erheblich erweitert werden.

    Inwieweit wird das bereits bei der finanziellen Ausstattung berücksichtigt?

    Soweit mir bekannt ist, von kommunaler oder staatlicher Seite gar nicht. Bibliotheken und ihre Verbände bemühen sich, diese zusätzlichen Angebote durch Umverteilung von Ressourcen mit "Bordmitteln" zu ermöglichen. Die Qualitätsstandards und die finanziellen Ressourcen müssen darauf ausgerichtet sein, dass Bibliotheken in der Wissensgesellschaft als Wissenszentren gefragt sind, die als Dienstleister im Prozess der Bewältigung der Informationsflut zu agieren haben. Sie müssen als Agenturen der Wissensvermittlung und -verarbeitung platziert werden. Öffentliche wie wissenschaftliche Bibliothek müssen ihre Rolle nicht nur als teaching library neu definieren, sondern auch als Agenturen des Wissensmanagements ihrer Träger. Sie müssen helfen bei der Auswahl, der Bewertung und Einordnung von Wissensquellen - ob diese nun in gedruckter oder elektronischer Form bereitstehen - und Bürgern wie Einrichtungen aktuelles Wissen auf der Grundlage definierter Profile (durchaus auch gegen Gebühr) laufend aktiv zugänglich machen.
    Bei diesen Neudefinitionen darf die Bildungsfunktion allerdings nicht einseitig gegen die kulturellen und sozialen Aufgaben ausgespielt werden.

  6. Die Qualität des deutschen Bibliothekssystems steht immer wieder zur Diskussion. Von der Einführung allgemein gültiger Qualitätsstandards ist die Rede. Diese Qualitätsstandards werden aber immer im Hinblick auf die Schule gefordert. Müssten auch Qualitätsstandards für Bibliotheken definiert werden?

    Ja, aber wie oben schon gesagt, sind die bisher in den Entwicklungsplänen genannten Standards wegen mangelnder Finanzen nie flächendeckend umgesetzt worden.

C: Fragen in Bezug auf beide Schwerpunkte


  1. Wie wäre die Aus- und Fortbildung für das Personal der Bibliotheken zu reformieren?

    Zur Zeit wird die Ausbildung des bibliothekarischen Fachpersonals auf Bachelor- und Master-Abschlüsse umgestellt. Wichtig ist hierbei die Beachtung der internationalen, vor allem europäischen Kompatibilität. Im Rahmen der neuen Studiengänge sollten qualifizierende Abschlüsse für das Bibliotheks- und Informationswesen auch weiterhin den Zugang zum Öffentlichen Dienst eröffnen.
    Die Fortbildung für das Bibliothekspersonal beruht gegenwärtig auf punktuellen und kaum abgestimmten Angeboten einer Vielzahl von Anbietern (Bibliotheksverbände, Bibliotheksverbünde, Universität/Fachhochschulen, Arbeitsgemeinschaften usw.).
    Fortbildung müsste dahingehend reformiert werden, dass einerseits eine länderübergreifende Koordination erreicht wird, dass andererseits eine schlüssige Anbindung an die Anforderungen seitens der beruflichen Abnehmer erfolgt.

  2. Welche Entwicklungen nehmen Öffnungszeiten und Veranstaltungsetats, welche Konzeptionen gibt es für das Veranstaltungsprogramm?

    Ein Bericht aus der Zukunft:
    "Sie werden es kaum glauben, in welchem Zustand sich die öffentlichen Bibliotheken jener Zeit befanden. Heute erscheint es Ihnen allen als selbstverständlich, dass Sie zu jeder beliebigen Stunde des Tages oder der Nacht eine solche Bibliothek benützen ... können. Uns käme es wie ein Verbrechen gegen den Geist vor, Menschen, die lesen, studieren, sich bilden wollen, daran zu hindern. Damals waren die Bibliotheken nur wenige Stunden des Tages geöffnet. ... Und schon um acht Uhr abends ... schlossen sie gänzlich ihre Pforten. ... Auch an Sonn- und Feiertagen waren die Bibliotheken unzugänglich, wieder ein Zeichen einer unglaublich niedrigen Kulturstufe."
    (Zitiert aus Peter Norelli: Utop anno 2000. Wien 1936).
    Aus einer Mail meines Sohnes Gernot Ruppelt, seit Februar 2004 in Singapur:
    "Hier kannst Du sieben Tage in der Woche 24 Stunden lang einkaufen und in die Bibliothek gehen."

    Realität in Deutschland:
    Einige große wissenschaftliche Bibliotheken konnten hervorragende Öffnungszeiten realisieren. Viele Öffentliche Bibliotheken aber müssen aufgrund von Sparmaßnahmen ihre Öffnungszeiten reduzieren.
    Viele Öffentliche Bibliotheken sind in den Kommunen zu Kulturzentren geworden, oft die einzigen in der Region. Das Füllhorn der Möglichkeiten für Veranstaltungen ist riesig und wächst, die Etats dafür sind klein und schrumpfen. Bibliotheken haben sich bisher als Einwerber von Sponsor-Mitteln bewährt. Doch auch hier sind extreme regionale Unterschiede zu beobachten.

  3. Welche Auswirkungen, Anforderungen und Kosten erwachsen aus dem Prozess der Digitalisierung (bzw. der Redigitalisierung vorhandener Bestände) für die Bibliotheken und deren Nutzer?

    Die Digitalisierung umfangreicher Bibliotheksbestände, wie sie vor allem die großen Bibliotheken in Deutschland, aber auch zahlreiche Spezialbibliotheken, seit einigen Jahren vorantreiben, hat erhebliche Auswirkungen für die kulturelle Bildung generell und für die geistes- und kulturwissenschaftliche Forschung im Besonderen.
    Digitalisierung heißt dauerhafte Abspeicherung von sonst nur schwer zugänglichen, nicht selten von Papierzerfall bedrohten Quellen und Zeugnissen der kulturellen und literarischen Überlieferung, einschließlich bedeutender anderer Materialien wie Karten, Atlanten, Abbildungswerken.
    Die dauerhafte Bestandserhaltung ist also ein wesentliches Motiv. Die Ereignisse von Weimar zeigen, dass dieses Motiv vor allen anderen steht und als Begründung für Digitalisierung unikaler Bestände ausreichend wäre.
    Hinzu kommt die erhebliche Verbreitungsmöglichkeit digitalisierter Bibliotheksbestände auf Datenträgern oder über Datennetze, zumal Urheberrechtsfragen bei Altbeständen häufig kein Hemmnis dafür darstellen. Der Anforderung "just in time", wie sie die moderne Wissenschaft heute stellt, kommen digitalisierte Bestände damit in besonderer Weise entgegen.
    Die Bibliotheken benötigen für die Digitalisierung eine hochwertige technische Ausstattung, insbesondere jeweils geeignete Scannersysteme, aber auch eine leistungsfähige Serverarchitektur, um speicherplatzintensive Digitalisate abspeichern und für die Nutzung zur Verfügung stellen zu können. Fachpersonal ist dafür unabdingbar.
    Da die Digitalisierung zentraler Quellen sinnvollerweise auf nationaler Ebene und nach einheitlichen Standards durchgeführt werden sollte, sind die entsprechenden Bibliotheken mit national bedeutsamen oder unikalen Altbeständen mit höheren Finanzmitteln für diesen Zweck auszustatten. Die Digitalisierungszentren sind weiter auszubauen, und es müssen Mittel bereitgestellt werden, um digitalisierte Bestände international über zentrale Nachweissysteme zugänglich zu machen.
    Im Fall von schützenswerten Altbeständen ergeben sich für die Nutzer so erhebliche Effekte für die kulturelle Bildung, wenn solche Sammlungen in digitalisierter Form ohne Nutzungshemmnisse verfügbar gemacht werden können.

  4. Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie, falls das (befristete) Recht nach § 52 a UrhG, Werkteile und einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften in Netze einzustellen, nicht über den 31.12.2006 hinaus verlängert würde?

    Berufliche Ausbildung und schulische Bildung, Forschung und Lehre, aber ebenso auch private kulturelle Aktivitäten und Fort- und Weiterbildung nutzen heute die moderne Informations- und Kommunikationstechnik, und eben diese Nutzung wird durch vielfältige staatliche Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft unterstützt.
    Ausgerechnet durch eine nur nationale gesetzliche Restriktion würden die bisherigen Errungenschaften hierbei aufs Spiel gesetzt. Eine Aufhebung der Befristung des § 52 a UrhG ginge über die Vorgaben der EU-Richtlinie (Art. 5 Abs. 3 a) hinaus und würde Bildung, Wissenschaft und Kultur in Deutschland gegenüber allen anderen Ländern benachteiligen.