Die IFLA
Die IFLA, der Internationale Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen, wurde 1927 gegründet. Ihr Ziel ist die weltweite Förderung der Entwicklung hochqualitativer Bibliotheks- und Informationsdienste aller Art. Sie ist eine politisch neutrale, nicht staatliche Organisation mit fast 1.700 Mitgliedern in mehr als 150 Ländern.
Zu den Mitgliedern zählen (inter)nationale Bibliotheksverbände, Bibliotheken und bibliothekarische Einrichtungen im privaten und öffentlichen Bereich sowie persönliche Mitglieder und Studierende. Das deutsche Bibliothekswesen ist durch BID in der IFLA repräsentiert.
Die IFLA verfolgt ihre Ziele durch die Publikation der Zeitschrift "IFLA Journal" sowie Richtlinien, Berichten und Monographien. Die IFLA organisiert weltweit den Jahreskongress, Workshops und Seminare, um die berufliche Praxis zu fördern und das Bewusstsein für die wachsende Bedeutung der Bibliotheken im digitalen Zeitalter zu stärken. All dies geschieht in Zusammenarbeit mit einer Reihe anderer nicht staatlicher Organisationen, Mittelgeber und internationaler Stellen wie der UNESCO und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). IFLANET, die Website des Verbandes, ist eine wichtige Informationsquelle über die IFLA, ihre Programme und Aktivitäten.
Weitere allgemeine Informationen zur IFLA sind auf IFLANET zu finden unter:
http://www.ifla.org/III/index.htm
Deutsche IFLA-Präsidentschaft
Für die Amtsperiode 2007-2009 hatte Frau Prof. Dr. Claudia Lux, Generaldirektorin der
Zentral- und Landesbibliothek Berlin, auf dem IFLA-Weltkongress in Durban die Präsidentschaft übernommen. Sie war damit nach Gustav Hofmann (1958-1963) und Hans-Peter Geh (1985-1991) die dritte IFLA-Präsidentin aus Deutschland.
"Die drei Säulen der IFLA: Gesellschaft, Mitglieder und Facharbeit""IFLA’s Three Pillars: Society, Members and Profession"
IFLA/FAIFE
1997 wurde von der IFLA der „Ausschuss für den freien Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit" (Free Access to Information and Freedom of Expression - FAIFE) eingesetzt. Er befasst sich für den Bibliotheksbereich mit Artikel 19 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen". Darin wird mit Bezug auf Meinungsfreiheit gefordert, Informationen und Gedankengut ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen frei beschaffen, empfangen und verbreiten zu können.
IFLA/FAIFE beobachtet weltweit die Situation der geistigen Freiheit innerhalb des Bibliotheksbereichs, unterstützt IFLA's verbandspolitische Entwicklung und Zusammenarbeit mit anderen internationalen Menschenrechtsorganisationen und reagiert auf Verletzungen des freien Zugangs zu Informationen und der Meinungsfreiheit.
Informationen zu IFLA /FAIFE unter:
www.ifla.org/faife/
Information in deutscher Sprache sowie Weltberichte, Grundsatzpapiere, Artikel, Pressemitteilungen usw. unter IFLA in Deutschland:
www.ifla-deutschland.de