In dem gemeinsam von BID und Bertelsmann Stiftung durchgeführten und 2005 beendeten Projekt „Bibliothek 2007“ wurde die Forderung an die Politik aufgestellt, dem Informations- und Bibliothekswesen Deutschlands eine „solide und anerkannte – d.h. letztlich eine gesetzliche – Grundlage“ zu geben. Seitdem arbeiten die Repräsentanten von BID und ihrer Mitgliedsverbände intensiv daran, dieser Forderung mit Argumenten, Formulierungshilfen und nicht zuletzt mit Veranstaltungen und Gesprächen im politischen Raum Nachdruck zu verleihen.
Die Enquete-Kommission des Bundestags „Kultur in Deutschland“ hat sich in ihrem Abschlussbericht die Forderung nach einem Bibliotheksgesetz zu eigen gemacht. Der Bundespräsident wünschte in seiner Weimarer Rede im Oktober 2007 die „Bibliotheken auf die politische Tagesordnung“. Und in einigen Länderparlamenten sind sie bereits dort angekommen.
Ob und wann es in allen Bundesländern Bibliotheksgesetze geben wird, ist ungewiss. Einigkeit besteht in Fachkreisen, dass eine gesetzliche oder vergleichbar verbindliche Festschreibung der entscheidenden Grundsätze erreicht werden soll:
• Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der Informations- und Meinungsfreiheit
• (Öffentliche) Bibliotheken sollen eine kommunale Pflichtaufgabe sein
• Bibliotheken sind in ausreichendem Umfang von der öffentlichen Hand zu finanzieren
• Die fachliche Unabhängigkeit bei der Gestaltung der Bestände und Dienstleistungen darf nicht eingeschränkt werden.
Als erstes Bundesland bereitete der Freistaat Thüringen ein Bibliotheksgesetz vor. Zu dem Entwurf hat BID im Mai 2008 eine Stellungnahme abgegeben. Dieses Thüringer Bibliotheksgesetz wurde am 4. Juli 2008 beschlossen. Die BID-Präsidentin nahm dazu in einer
Pressemitteilungvom 7. 7.2008 Stellung.
Grundlegende Materialien und aktuelle Informationen zum Themenkomplex „Bibliotheksgesetz“ finden Sie auf der Website des Deutschen Bibliotheksverbandes:
http://www.bibliotheksverband.de/bibliotheksgesetz/home.html