Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich findet die Mitgliederversammlung der BID statt,
die vom Sprecher geleitet wird.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsverbände
zusammen und
- wählt den Sprecher / die Sprecherin der BID,
- entscheidet über den Haushaltsplan und die Beitragsordnung,
- nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes,
- genehmigt den Rechnungsabschluss und bestellt die Rechnungsprüfer,
- entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Haushaltsrahmen der BID ergibt sich aus den Beiträgen der Mitgliedsverbände, wobei
die Finanzierung zu gleichen Teilen zwischen dem Institutionenverband und den
Personalverbänden erfolgt. Als weitere Beiträge zur Finanzierung der BID können Sonder-
und Sponsorengelder eingeworben, sowie fördernde Mitglieder gewonnen werden.