Am 4. Juli 2008 hat der Thüringische Landtag als erstes deutsches Landesparlament ein Gesetz beschlossen, das den Status und die Aufgaben von Bibliotheken regelt.
Barbara Lison, Präsidentin des Dachverbandes "Bibliothek und Information Deutschland (BID), begrüßt diese Pioniertat und dankt dem Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbandes für seine Überzeugungs- und Lobbyarbeit. Sie verschweigt allerdings auch nicht eine besondere Lücke: die fehlende Definition der Öffentlichen Bibliothek als kommunale Pflichtaufgabe.
Barbara Lison sieht das Thüringer Bibliotheksgesetz als eine "Staffettenfackel", die von Thüringen in die anderen Bundesländer getragen und dort möglichst noch weiterentwickelt werden soll: "Dieser Anfang ist eine Verpflichtung zum Weitermachen!"
Pressemitteilung vom 7.7.2008 (PDF 20KB)