Aktuelles
Berlin, 08.11.2007 - Aktuelles
UNESCO-Konvention "Kulturelle Vielfalt"
BID-Stellungnahme zur Umsetzung der Konvention: Bibliotheken können Partner sein.
Die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist in Deutschland seit März 2007 in Kraft. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die in dem Übereinkommen festgelegten Prinzipien in ihrer Kulturpolitik einzuhalten und mit Hilfe aller ihrer kulturellen Institutionen zu unterstützen. Die Bibliotheken sehen in der Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt eine wichtige Aufgabe. Sie bieten sich daher als Partner bei der Umsetzung des Unesco-Konvention an.
Als Dachverband der deutschen Bibliotheks- und Informationsverbände hat BID eine zweiteilige Stellungnahme an die Deutsche Unesco-Kommission eingereicht:
Das Unesco-Übereinkommen mit Leben füllen durch Bibliotheken . Eine Stellungnahme von BID.
Herausforderungen für Bibliotheken und Bibliotheksträger.
zurück zu Aktuelles